Persönliches Budget und Persönliche Assistenz
Was ist ein Persönliches Budget ?
Das Persönliche Budget ist eine Geldleistung mit der sich Menschen mit Behinderung selbstbestimmt persönliche Assistenz oder andere Dienstleistungen bezahlen können um sich Unterstützung in ihrem Lebensalltag selbst zu organisieren. Sie können dabei auf bestehende Angebote zurückgreifen oder aber selbst Arbeitgeber ihrer persönlichen Assistenz werden und sich ihre Assistentinnen und Assistenten selbst aussuchen.
Bei bisherigen Sachleistungen der Behindertenhilfe oder Pflegediensten mussten Menschen mit Behinderung sich oft an die Einsatzzeiten der Träger richten, waren auf das Personal angewiesen, das ihnen zugeteilt wurde und hinnehmen, dass Dienste nur für bestimmte Lebensbereiche zuständig sind. Trotz des erheblichen organisatorischen und finanziellen Aufwandes bekamen Menschen mit Behinderung so oft nicht die notwendige Unterstützung in ihrem Alltag, waren in erheblichen Maße fremdbestimmt oder konnten nicht in einer eigenen Wohnung leben.
Mit dem Persönlichen Budget bekommen Betroffene einen bedarfsorientierten Geldbetrag und damit die Mittel zur Organisation ihrer Unterstützung in eigene Hände. Somit stehen Menschen mit Behinderung selbst im Zentrum ihres Unterstützungssystems und bestimmen selbst wer, was, wann, wo und wie für sie erledigt. Sie sind Auftraggeber und Dienstgeber und leiten ihre Assistentinnen und Assistenten nach ihren Bedürfnissen an.
Was ist Persönliche Assistenz ?
Persönliche Assistentinnen und Assistenten leisten Unterstützung in allen Lebenslagen für Menschen mit Behinderung. Dabei stehen die individuellen Bedürfnisse und der eigene Lebensentwurf der Menschen mit Behinderung im Mittelpunkt. Sie sind nicht mehr passive Hilfeempfänger, die sich Fremdbestimmung und Bevormundung aussetzen müssen, sondern werden zu aktiven Gestaltern ihrer Unterstützung, die eigene Prioritäten setzen. Sie müssen daher auch die Kompetenz haben selbst entscheiden zu können wer für sie Assistenz leisten soll, Assistenzzeiten koordinieren, die Bezahlung vereinbaren und durchführen und vor allem genaue Anweisungen und Anleitungen geben wie und welche Tätigkeiten für sie durchgeführt werden sollen. Da sich die Persönliche Assistenz an keine Vorgaben durch Dritte halten muss, sondern sich nur am Verhältnis zwischen Assistenznehmer und Assistenzerbringer orientiert, können Menschen mit Behinderung aktiver, flexibler und spontaner am sozialen Leben teilhaben. Einem Konzertbesuch zu später Stunde oder einem längeren Urlaub im Ausland steht somit nichts im Wege, Aktivitäten von denen Menschen mit Behinderung in der Vergangenheit oft ausgeschlossen waren.
Persönliche Assistenz und ein Persönliches Budget sind schon in vielen Ländern etabliert und haben sich als flexibel, effizient und kostenschonend erwiesen. Menschen mit Behinderung, die zuvor nur in Einrichtungen oder bei den Eltern wohnen konnten, haben so den Schritt in ein selbstbestimmtes Leben schaffen können. Daher ist die Persönliche Assistenz auch in der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung festgeschrieben.
Wer hat Anspruch auf Persönliches Budget ?
Menschen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr mit einer erheblichen Bewegungs- und/oder Sinnesbeeinträchtigung, die EU-Bürger sind, ihren Hauptwohnsitz in der Steiermark haben und als geschäftsfähig gelten.
Somit haben Menschen mit Behinderung, die minderjährig sind, oder eine Behinderung bzw. chronische Erkrankung haben, die nicht der Zielgruppe zugeordnet wird, nach den geltenden Richtlinien keinen Zugang zu Persönlicher Assistenz. Der Verein Wegweiser setzt sich dafür ein, auch für diese Personengruppen eine Persönliche Assistenz zu ermöglichen, individuelle Lösungen zu finden oder ihnen Unterstützung bei der Organisation zukommen zu lassen.
Das Persönliche Budget kann nicht mit anderen mobilen Leistungen der Behindertenhilfe (Wohnassistenz, Freizeitassistenz, FED), einer vollzeitbetreuten Wohneinrichtung oder einer Trainingswohnung gleichzeitig in Anspruch genommen werden. Eine Kombination von Persönlicher Assistenz und Mobilen Diensten des Sozialhilfegesetzes (Mobile Hauskrankenpflege) ist möglich.
Wie und Wo kann man ein Persönliches Budget beantragen ?
Anträge können bei der Heimatgemeinde, der zuständigen Bezirkshauptmannschaft bzw. dem Magistrat Graz-Sozialamt eingebracht werden. Die Antragsformulare liegen bei den Behörden auf und sind auch im Internet beim Referat für Behindertenhilfe der Stadt Graz und allen Bezirksverwaltungs-Behörden zu finden. In Graz kann der Antrag mittlerweile auch online ausgefüllt werden. Der Verein Wegweiser schickt Ihnen gerne sämtliche Formulare und offiziellen Informationen zu und unterstützt Sie beim Ausfüllen!
Wie ermittelt sich der Anspruch auf Persönliches Budget ?
Mit dem Antrag muss auch ein Selbsteinschätzungsbogen ausgefüllt werden, in dem die Menschen mit Behinderung ihren Assistenzbedarf im Alltag angeben. Daraus ergibt sich ein Jahresstundenkontingent, das mit dem aktuellen Stundensatz für das Persönliche Budget von € 31,00 (Stand 2023) multipliziert wird. Das Pflegegeld wird dann in diesen Betrag eingerechnet. Die Behörde kann ein Gutachten durch den Verein IHB in Auftrag geben. Die endgültige Höhe wird von der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde mit Bescheid festgelegt.
Der Stundensatz von € 31,00 ist ein Richtwert! Das bedeutet nicht, dass für jede Stunde der Persönlichen Assistenz € 31,00 bezahlt werden müssen! Mit guter Organisation und Planung hat man also mehr Assistenzzeit zu Verfügung.
Das Ausfüllen des Selbsteinschätzungsbogens ist in der derzeitigen Form mit einem erheblichen Aufwand und viel Schreib und Rechenarbeit verbunden. Bei vielen einzelnen Tätigkeiten, bei dem Menschen mit Behinderung Assistenz benötigen, kann es dazu kommen, dass beim Ausfüllen eine sehr hohe Anzahl an Stunden herauskommt, die den Rahmen der Leistung sprengen würde. Aus unserer langjährigen praktischen Erfahrung kann Wegweiser Ihnen dabei behilflich sein ein ausreichendes Persönliches Budget zu kalkulieren und das Ausfüllen zu erleichtern. Wir wissen aber auch, das es teilweise zu nicht nachvollziehbaren Entscheidungen kommt und zu wenig bewilligt wird. Auch hier konnte Wegweiser seine Kunden immer wieder unterstützen, verfasst Stellungnahmen oder begleitet Kunden zum IHB-Termin. Das Team der steirischen Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung unterstützt Betroffene engagiert und kompetent.
Wie erfolgt die Auszahlung und der Nachweis ?
Das Persönliche Budget wird im Vorhinein vierteljährlich auf ein Konto des Menschen mit Behinderung überwiesen, das er nur diesen Zweck einrichten muss. Die zweckentsprechende Verwendung muss durch Belege, Rechnungen und einem Leistungsnachweis der Persönlichen Assistenz nachgewiesen werden können. Diese Unterlagen müssen vom Budgetempfänger sieben Jahre aufbewahrt werden und sind der Behörde auf Aufforderung vorzulegen. Nach Ablauf eines Jahres muss eine Restbetragsübermittlung erfolgen. Dafür gibt es bei den Behörden ein Formular (kann von Wegweiser angefordert werden). Wenn das Persönliche Budget nicht aufgebraucht wurde, muss der Restbetrag zurückgezahlt werden. Vor Ablauf eines Bescheides (ca. 2 Monate davor) muss ein Antrag auf Weitergewährung gestellt werden.
Der Verein Wegweiser stellt seinen Kunden praktische Stundenlisten für die Arbeitszeiterfassung der Persönlichen Assistenz und eine selbst rechnende Tabelle zur Kontrolle der Ausgaben zu Verfügung.
Wofür kann das Persönliche Budget verwendet werden ?
Das Persönliche Budget kann für jede Art von Hilfen in den Bereichen
- Grundbedürfnisse, Körperpflege
- Haushalt
- Mobilität, Kommunikation
- Freizeit
- Erhaltung der Gesundheit
- Bürgerschaftlichkeit
eingesetzt werden.
Eine Persönliche Assistenz kann grundsätzlich für alle diese Bereiche herangezogen werden. Es steht dem Menschen mit Behinderung aber auch frei eine Reinigungskraft zu beschäftigen oder eine Taxifahrt mit dem Persönlichen Budget zu bezahlen. Es können mit dem Persönlichen Budget auch Kosten abgedeckt werden, die im Rahmen der Assistenz und der Organisation entstehen, also z.B. eine Eintrittskarte oder ein Zugticket für die Persönliche Assistenz oder die Kosten für eine Steuerberatung oder die Lohnverrechnung durch Wegweiser. Bis zu 8% des Persönlichen Budgets können von den Empfängern ohne Nachweis ausgegeben werden.
Dinge, die nicht mit dem Persönlichen Budget bezahlt werden können sind z.B. Therapiekosten, Medikamente oder Hilfsmittel. Wegweiser schickt ihnen gerne die offiziellen Informationen über die zweckentsprechende Verwendung zu.